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Auszug aus unserer Satzung

Warum veröffentlichen wir unsere Satzung? Ganz einfach: Wir sind ein gemeinnütziges Unternehmen und möchten euch so transparent wie möglich zeigen, warum wir das Projekt Therapia-Festival ins Leben gerufen haben und wozu wir uns durch die Satzung verpflichtet haben.

 

§ 2 Gegenstand

 

  1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 

 

  1.  Die Therapia-Festival gGmbH dient der Durchführung von interdisziplinären Workshops und Seminaren für Menschen aus Gesundheitsberufen. 

 

  1. Die Therapia-Festival gGmbH dient dem Zweck der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe und der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes im Sinne von §52 Abs. 2 der Abgabenordung. Diese Zwecke werden verwirklicht durch das Therapia-Festival. 

 

Dieses Festival soll den interdisziplinären Austausch zwischen den verschiedenen Fachbereichen des Gesundheitswesens fördern und den One-Health-Gedanken etablieren. Das Festival richtet sich dabei an Studierende, Azubis und Berufstätige aus unterschiedlichen Gesundheitsberufen mit dem Ziel Raum und Inspiration für die persönliche und berufliche Weiterentwicklung zu geben. Im Mittelpunkt des Festivals stehen der fachübergreifende Austausch, das gemeinsame Ideen sammeln und die Inspiration zu sinnvollen und nachhaltigen Veränderungen im Gesundheitssystem sowie der Natur und Umweltschutz im Sinne des One-Health-Gedanken.

 

Zum Hintergrund: Der interdisziplinäre Austausch wird von vielen Seiten, gerade Schulen, Universitäten, Verbänden und auch aus der Forschung gefordert, da er viele Vorteile mit sich bringt, jedoch gibt es im Klinik-/Praxis-Alltag kaum die Möglichkeit dazu. 

 

Der One Health-Gedanke verdeutlicht die enge Verbundenheit und das Wechselspiel zwischen der Gesundheit von Menschen, Tieren und der Umwelt. Hierdurch soll den Teilnehmern vermittelt werden, dass die Gesundheit von vielen Faktoren abhängig ist und die Gesamtgesundheit der Menschheit auch von einem stabilen Ökosystem abhängig ist. Durch den One-Health-Gedanken soll zu mehr Nachhaltigkeit im Gesundheitssystem angeregt und der Natur und Umweltschutz gefördert werden. 

 

Die Förderung des Naturschutzes wird zudem verstärkt durch die Beschaffung von Mitteln für die steuerbegünstigte Körperschaft Werratalverein, Zweigverein Südringgau e.V., Herleshausen. 

 

§ 6 Selbstlosigkeit; Mittelverwendung 

 

(1) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

(2) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten.

 

(3) Die Gesellschafter erhalten bei Auflösung der Gesellschaft oder bei ihrem Ausscheiden aus der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer etwa geleisteten Sacheinlagen zurück.

 

(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden.

 

(5) Die erwirtschafteten Gewinne durch das Festival sollen folgenden Zwecken dienen:

 

(a)     Erhaltung des Therapia-Festivals:

Erwirtschaftete Gewinne sollen in erster Linie dazu dienen, den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft über das laufende Jahr zu ermöglichen und dadurch das Therapia-Festival im nächsten Jahr zu planen und hierfür Investitionen für die Buchung von z.B. Übungsleitern, Dozenten, Equipment sowie infrastrukturelle Anschaffungen zu tätigen. 

 

(b)     Förderung von interdisziplinären Projekten:

Interdisziplinäre Projekte sowie Bachelor-, Master- und Doktor-Arbeiten welche in der Lage sind einen positiven Effekt auf das Gesundheitssystem zu nehmen, sollen durch Spenden unterstützt und durch Öffentlichkeitsarbeit begleitet und vorgestellt werden. Hiermit soll die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die Förderung der Erziehung von Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe unterstützt werden.

 

(c)     Förderung von Natur und Umweltschutz:

Um den One-Health-Gedanken nicht nur auf dem Festival zu etablieren, sondern auch zu fördern, soll ein Teil der erwirtschafteten Gewinne an den Werratalverein, Zweigverein Südringgau e.V., gespendet werden. Dieser hat sich laut Satzung verpflichtet:

 

„§1 Abs (3) Zweck des Vereins ist die Durchführung von Wanderungen, die Unterhaltung von Wanderwegen, die Förderung der Heimat-, Kultur- und Denkmalpflege, sowie die Förderung des Natur und Umweltschutzes.“

 

Hintergrund hierfür, ist die Durchführung des Festivals im Werratal bei Lauchröden und Herleshausen, auf der Begegnungsstätte Brandenburg. Somit soll gewährleistet sein, dass der Natur, der Denkmalpflege und den dort ansässigen Menschen ein Benefiz durch die Ausrichtung des Festivals entsteht. 

 

§ 7 Vermögensbindung

 

(1) Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern etwa geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an den Werratalverein, Zweigverein Südringgau e.V., der es für Zwecke des Natur- und Umweltschutzes zu verwenden hat.

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